1. Die Haltebedingungen meiner Bengalen entsprechen oder übertreffen die Mindestanforderungen des Gesetzgebers (des Landes in dem ich wohne) und meines Vereines. Kater oder Katzen werden nie einzeln gehalten (Ausnahme: Quarantäne). Ich achte darauf, woher ich Zuchtkatzen kaufen und wohin ich sie abgebe. Die Zusammenarbeit mit Zuchten, welche ihre Katzen in engen Käfigen halten, versuche ich unter allen Umständen zu vermeiden.
2. Ich achte auf die Gesundheit meiner Katzen. Alle Kitten werden geimpft (mindestens zweimal Grundimmunisierung gegen Katzenschnupfen/seuche), entwurmt (alternativ: Kontorolle über Kotprobe) und gechipt. Kitten die keinen vollständigen Impfschutz haben, dürfen weder verkauft werden noch sollen sie Ausstellungen besuchen. Ich impfe und entwurme (alternativ: Kontorolle über Kotprobe) alle im Haus lebenden Katzen in regelmässigen Abständen.
3. Ich schalle alle meinen Zuchtkatzen (SBT) bei einem anerkannten Kardiologen vor dem ersten Zuchteinsatz und dann jährlich oder vor der nächsten Deckung. Ich melde die HCM positiven und HCM EQ. geschallten Tiere unverzüglich der HCM Liste. Für HCM positiv oder HCM EQ geschallte Tiere halte ich mich an die Empfehlungen des Pawpeds Health Program. Auf Verlangen gewähre ich meinen Kunden Einblick in die Gesundheitsdokumente meiner Zuchtkatzen.
4. Unter keinen Umständen riskiere ich es, mutwillig kranke Kitten zu produzieren. Aus diesem Grund kenne ich zum Beispiel den PRA-b und PK-Def Status meiner Zuchtkatzen. Ich mache keine Risiko-Verpaarungen. Auf Verlangen gewähre ich meinen Kunden Einblick in die Gesundheitsdokumente meiner Zuchtkatzen. Kitten aus zwei Tieren, die nachweislich PRA-b und/oder PK-Def. N/N sind, muss ich nicht nachtesten.
5. Ich achte auf den Inzuchtkoeffizienten meiner Kitten. Ich machen keine Verpaarungen, die den COI markant in die Höhe treiben. Ich stelle alle meine Stammbäume bengal-data.com zur Verfügung.
6. Ich achte auf die Richtigkeit der Stammbäume und registriere alle Kitten in einem anerkannten Verein. Zuchtkatzen sollten in der Regel nicht vor dem 10. Lebensmonat und nicht mehr als dreimal in 24 Monate eingedeckt werden (Ausnahme – medizinische Indikation).
7. Ich verkaufe alle Kitten und Katzen mit einem Vertrag. Dieser regelt, was passiert, sollte das abgegebene Tier innerhalb einer definierten Frist erkranken oder versterben (Garantien).
8. Tiere, die an Liebhaber gehen, werden frühkastriert abgegeben, oder im Vertrag steht eine Klausel, welche die Kastration vor der Geschlechtsreife verlangt und regelt. Ich bin besorgt, für alle Kitten einen geeigneten Lebensplatz zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, lege ich eine Zuchtpause ein oder züchte nicht weiter.
9. Ich verheimlichen keine gesundheitlichen Probleme in meiner Cattery. Wenn eine ansteckende (Viren-)Krankheit in der Cattery auftaucht, treffe ich alle notwendigen Massnahmen, damit sich diese nicht noch weiter verbreitet. Insbesondere gehe ich auf keine Ausstellungen und geben keine Fremddeckungen mehr, stoppe den Verkauf von Kitten und beschränken den Besuch von anderen Katzeneignern aufs Notwendigste.
10. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt einmal eine Katze aus meiner Zucht misshandelt oder vernachlässigt werden, so übernehmen ich Verantwortung für diese Katze und werden mich um sie kümmern.
11. Zuchttiere, die ich nicht weiter in meinem Zuchtprogramm einsetzten möchte, verkaufe ich in der Regel nur kastriert. Ich verkaufe unter keinen Umständen wissentlich eine schwangere Katze.
12. Falls ich ein Zuchttier einem Jungzüchter verkaufe, übernehme ich Verantwortung und stelle mich auch als Mentor zur Verfügung.
Boris Ehret
Kneubühl 3
CH - 6208 Oberkirch
Schweiz
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